Das Studentenwerk Oldenburg bietet barrierfreie Zimmer für behinderte und chronisch kranke Studierende an.
Voraussetzung zum Empfang der Förderung
Die speziell geeigneten Wohnungen werden sowohl für rollstuhlfahrende und mobilitätsbehinderte als auch für sinnesbehinderte und chronisch kranke Studierende angeboten. Die Behinderung kann entweder durch fachärztlichen Attest oder durch Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden. Antragsteller können auch eine persönliche Stellungnahme ergänzend zur Verfügung stellen.