Der SemesterTicket-Beitrag kann erstattet werden.
Gründe für die Erstattung des SemesterTicket-Beitrages sind Auslandssemester, Behinderung, Doppelimmatrikulation, Exmatrikulation (auch Rücknahme der Immatrikulation), fehlende finanzielle Voraussetzungen, Krankheit, Praxissemester, studienbezogene Ortsabwesenheit und Urlaubssemester.