Für die Studierenden mit Hörbeeinträchtigung bietet Die Clearingstelle "Hören" der Universität Oldenburg mobiler Dienst in Regelschulen.
Ein Bedarf kann sich beispielsweise durch eine Beeinträchtigung des Hörens infolge von Hörverlust oder einer Einschränkung im Bereich der auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsleistung ergeben. Gleiches gilt für Menschen mit nichtdeutscher Muttersprache, denen fremdsprachliche Aufgabenstellungen Konzentration und Hörverstehen erschweren.