Das Deutsche Studentenwerk informiert über die verschiedene Nachteilsausgleiche bei Prüfungen und Leistungsnachweisen für Studierende mit Behinderung (insbesondere für Klausuren, Referate, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten, Berichte und Abschlussarbeiten).
Das Deutsche Studentenwerk berät in diesem Punkt Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.