Das Studentenwerk Schleswig-Holstein bietet den behinderten Studierende an der Universität Flensburg einen Studienhelfer und Vorleseunterstützung an. Diese Leistung ist nur möglich, falls der notwendige Bedarf nicht durch andere Selbsthilfe oder Leistungen erfüllt werden kann. Diese Leistung für behinderte Menschen kann nur unter besonderen Umständen in Frage kommen.
Die Voraussetzungen für die Leistung sind, dass: a) das Ziel der Ausbildung erreicht werden kann, b) der beabsichtigte Ausbildungsweg erforderlich ist, c) der angestrebte Beruf voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten wird.